Abgeltungssteuer |
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Einnahmen, die man als Anleger aus seinem Kapital erzielt, müssen grundsätzlich versteuert werden. Für die generelle Steuerpflicht ist es auch nicht entscheidend, ob die Kapitaleinnahmen im Ausland oder im Inland erzielt werden. Bis Ende 2008 gab es die so genannte Zinsabschlagsteuer, auf deren Grundlage Zinsen und Dividenden mit 30 Prozent versteuert werden mussten. Zum 1. Januar 2009 wurde dann eine neue Steuert, die Abgeltungssteuer, eingeführt, welche die bis dato gültige Zinsabschlagsteuer ersetzte. Die heute gültige Abgeltungssteuer wird mitunter auch als weiterhin als Abschlagsteuer bezeichnet. Was beinhaltet die Abgeltungssteuer?Die Abgeltungssteuer beinhaltet einige Änderungen gegen der früheren Zinsabschlagsteuer. Gleich geblieben ist, dass Einnahmen aus Kapitalvermögen in Form von Zinsen und Dividenden steuerpflichtig sind. Eine Änderung ist die Abschaffung der vorherigen Spekulationssteuer, da im Zuge der neuen Abgeltungssteuer nun auch Kursgewinne steuerpflichtig sind, und zwar ohne Ausnahmen. Es spielt daher im Vergleich zu vor 2009 keine Rolle mehr, wie lange die Haltedauer der Wertpapiere war oder ob die Kursgewinne eine bestimmte Höhe überschreiten oder nicht. Eine weitere Änderung besteht in der Höhe des Steuersatzes. Denn im Zuge der Abschlagsteuer werden nun alle Einnahmen mit 25 Prozent besteuert und nicht mehr mit 30 Prozent. Wer nimmt den Steuerabzug bei der Abschlagsteuer vor?Die Abgeltungssteuer ist eine so genannte Quellensteuer, die deshalb so bezeichnet wird, weil der Steuerabzug dort vorgenommen wird, wo die Quelle der Einnahmen ist. Für den Anleger, der Kapitaleinkünfte in Form von Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen erzielt bedeutet das, dass die jeweilige Bank die Steuer an das Finanzamt abführt. Dieses kann allerdings dadurch vermieden werden, dass man der Bank einen Freistellungsauftrag erteilt. Ist die dort freigestellte Summe ausreichend, also mindestens so hoch wie die erzielten Erträge, dann wird von der Abführung der Abschlagsteuer abgesehen. |




